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§19.2 - war das früher einfacher?

Verfasst: Mi Sep 19, 2018 6:53 pm
von Maren
Bin gerade echt desillusioniert. Die letzten Jahre war das mit dem MR2 und der HU nur mit Kreativität zu lösen, die Motoranpassungen sind nicht eingetragen und auch nicht der einzeln angefertigte VA-Schalldämpfer.

Ich bin sehr selten gefahren, meist keine 1000km im Jahr, da war das im Grunde egal.

Nun gibt es Gründe, weshalb ich das alles mal sauber in die Papiere bringen will:
- Berichte von Massenstilllegungen in Essen, Hamburg und Co. - die Einschläge kommen näher-
- mögliche Verluste bei der 2-Jahres-"Kreativität"...
- das anhaltende Gerücht, dass irgendwann die Grenze für H-Kennzeichen angehoben werden könnte

Hab mir also eine Abgasanlage aus UK besorgt, Edelstahl und im Design sehr nah an der Serie. Gefällt mir am besten und ist am ehesten H-konform.
Dachte nun, ich fahre damit mal schnell beim Sachverständigen vorbei, der macht Geräuschmessung und fertig.
Aber: Pustekuchen. Die wollen eine Gegendruck-Vergleichsmessung! War das schon immer so umständlich? Das ist quasi unmöglich zu leisten. Kaum einer der wenigen noch fahrenden MR2s hat noch die Serienanlage drunter. Neu gibt's die sowieso nur noch als Nachbau von EINEM Hersteller zu kaufen. Diese dann aber immerhin typgenehmigt. Außerdem wird mir wohl keiner erlauben, da einen Anschluss für 'nen Drucksensor an sein Hosenrohr zu brutzeln...

Wie macht ihr das, mit dem Tüv und den Eintragungen? Also wenn es legal und belastbar sein soll. Ein buntes Papier für 200 Euro, das der erste SV nach einer Stilllegung durch die Rennleitung zerreißt, das nützt mir ja auch nix.

Re: §19.2 - war das früher einfacher?

Verfasst: Do Sep 20, 2018 5:25 pm
von HansA
Hi
Also MS eintragen wird wohl gar nicht gehen.
Da extra ein Abgasgutachten etc zu erstellen, wird wohl exorbitant teuer.
Was den ESD aus UK angeht... für ne 19.2 müsste da eine ABE oder ein Gutachten dabei sein, damit kann es m.E. jede Prüforganisation eintragen.
Ansonsten läge das wohl im Ermessen des Prüfers, das als 21er einzutragen.
Generell aber alles schwieriger geworden, weil nach der Diskussion um illegalen TÜV alles strenger überwacht wird.

Re: §19.2 - war das früher einfacher?

Verfasst: Do Sep 20, 2018 7:10 pm
von Maren
HansA hat geschrieben:Hi
Also MS eintragen wird wohl gar nicht gehen.
Da extra ein Abgasgutachten etc zu erstellen, wird wohl exorbitant teuer.
Was den ESD aus UK angeht... für ne 19.2 müsste da eine ABE oder ein Gutachten dabei sein, damit kann es m.E. jede Prüforganisation eintragen.
Ansonsten läge das wohl im Ermessen des Prüfers, das als 21er einzutragen.
Generell aber alles schwieriger geworden, weil nach der Diskussion um illegalen TÜV alles strenger überwacht wird.
MS ist egal, die ist unsichtbar.
Was du meinst, ist §19.3 - das darf jeder PI eintragen, ach Dektra, GTÜ, KÜS und so. Hier brauche ich eine Einzelabnahmen nach §19.2, oft fälschlicherweise als §21 bezeichnet.

Re: §19.2 - war das früher einfacher?

Verfasst: Do Sep 20, 2018 8:32 pm
von Jack-Lee
Vor zwei Jahren ging mein Umbau noch problemlos durch. Im Sommer habe ich nochmal den aktuellen Stand durchgegeben und die Hälfte durfte ich kippen! Und das obwohl ich schon die Bestätigung der Abnahme hatte... Die Prüfer habens da nicht leicht, denen haut man sofort auf die Finger, sobald etwas auch nur nach "Illigalität" riecht. Egal wie viel Hand und Fuß das ganze hat. Mittlerweile gehen Motorgeschichten (die keine ABE/Teilegutachten haben) tatsächlich nur auf zwei Wegen: Original aussehen lassen und illegal fahren, oder komplettes Prozedere.. Abgasgutachten, Geräuschmessung, bei großer Leistungssteigerung sogar Nachweis von Karosseriefestigkeit, Bremsleistung, usw. usw.
Mein 16V Projekt ging so von ca. 600€ für die Eintragung auf 4000€ rauf.. Nur für den TÜV. Somit bleibt die Karre jetzt für Rennen o.ä... Danke für nix.

Selbst wenn man einen Prüfer findet der das einträgt, es reicht ein Polizist der ne Überprüfung anfordert und man ist, inkl. Prüfer, am Arsch.

Gruß,
Patrick

Re: §19.2 - war das früher einfacher?

Verfasst: Sa Okt 27, 2018 8:17 pm
von el-hardo
Leider nicht ganz richtig. §21 ist immer noch die Einzelabnahme die durchgeführt werden muss, wenn dir nach §19.2 die Betriebeserlaubnis erloschen ist.
Zitat aus 19.2: "...Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend."
§19.2 ist ziemlich einfach zu erfüllen, indem du nämlich Abgas und Geräuschvorschriften nicht einhältst. Das kann jeder selber machen ;-) Für §21 braucht er einen AAS(mT).